Instandhaltung oder Instandsetzung

Hinweis: Dieser Beitrag ist erstmals am 24. Mai 2017 in unserem Blog auf www.fm-ausschreibung.de erschienen.

 

Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung oder Wartung

Immer wieder werden diese Begriffe wild durcheinander geschmissen. Zeit, ein wenig Ordnung in das vermeintliche Chaos zu bringen.

Zur Definition des Leistungsbildes Instandhaltung empfehlen wir eine Orientierung an der DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“. Demnach sind Inspektion, Wartung und Instandsetzung Unterleistungen der Instandhaltung (vgl. Grafik) und sollten separat erfasst werden.

Kenner der DIN 31051 werden hier vielleicht etwas stutzig, wird doch in der Norm mit „Verbesserung“ eine weiterer Unterpunkt genannt. Dabei muss man wissen, dass die Norm ursprünglich aus dem Bereich des Maschinenbaus kommt. Für den Gebäudebetrieb ist „Verbessern“ als eigene Maßnahme bzw. als eigenes Leistungsbild zu sehen, welche auf Höhe der Instandhaltung angesiedelt ist.

Wenn Sie weiter in das Thema einsteigen möchten, empfehlen wir Ihnen die kostenfreie Broschüre „Kostenstrukturen nach fm.benchmarking“.

 

Und die Sanierung?

Die Sanierung wird als eigenes Leistungsbild erfasst und umfasst Maßnahmen, bei denen technische oder bauliche Standards erhöhrt oder grundlegend verändert werden. Hierfür können beispielsweise energetische Gründe oder unabdingbare Sanierungen auf Grund der Gesetzeslage oder Marktsituation ausschlaggebend sein. Vgl. hierzu auch DIN 32736 „Gebäudemanagement. Begriffe und Leistungen“.

Die Abgrenzung zwischen Sanierung und Instandhaltung lässt sich im Rahmen einer Lebenszykluskostenrechnung gut verdeutlichen: In Abgrenzung zu den jährlich anfallenden Instandhaltungskosten (mit den Unterpunkten Inspektion, Wartung und Instandsetzung) sind die periodisch anfallenden Sanierungskosten zu erheben.

Platzierung der Sanierung im Lebenszyklus
Quelle: fm.benchmarking Bericht 2017, S. 214.