Beeinflusst die Stoßlüftung den Energieverbrauch?

Beeinflusst Stoßlüftung den Energieverbrauch?

„Passivhäuser bringen doch nichts, solange Nutzer immer wieder die Fenster aufreißen.“ In dieser oder ähnlicher Variante wird wohl jeder diese These schon einmal gehört haben. Wir haben uns gefragt: Stimmt das eigentlich? Beeinflusst eine (geregelte) Stoßlüftung wirklich den Energieverbrauch?

Auf der Suche nach einer Antwort sind wir in unserer Fachveröffentlichung „Wirtschaftlichkeit von Passivhäusern“ fündig geworden. Im Folgenden finden Sie einen Textausschnitt aus dieser Betrachtung:

 

Auswirkungen des Nutzerverhaltens

Bei der Nutzung eines Passivhauses ist darauf zu achten, dass der Betrieb der Anlagen nicht zu sehr beeinflusst wird. Die technischen Anlagen eines Passivhauses sind darauf ausgelegt, bei Gewährleistung eines hohen Nutzerkomforts den Energiebedarf möglichst gering zu halten.

Durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist immer eine ausreichende Versorgung mit Frischluft gewährleistet. Eine Fensterlüftung ist aus hygienischen Gründen nicht notwendig. Zusatzverluste der Wärmeenergie während der Heizperiode durch das Öffnen der Fenster sind jedoch bei 95 Prozent der Nutzungsfälle (Stoßlüftung) vernachlässigbar. Es kann mit einer geringen Erhöhung des Energieverbrauchs von 2 kWh/m² im Jahr gerechnet werden. Dennoch sollte immer die Möglichkeit einer individuellen Lüftung bestehen, so dass im Sommer bei Bedarf hohe Luftwechsel möglich sind.

Übrigens sollte die Solltemperatur in jedem Fall beibehalten werden. Eine Erhöhung von 1° C kann in einem Passivhaus den Energiebedarf deutlich erhöhen. Des Weiteren sollte auch außerhalb der Nutzungszeiten die Termperatur von 18 °C nicht unterschritten werden, da einige Passivhäuser nicht für das schnelle Steigern der Heizleistung ausgelegt sind. Ausnahmen bilden geplante Absenkungen und Aufheizperioden, die über die Regelungstechnik und Zeitpläne gesteuert werden.

Über die Fachveröffentlichung

Die Fachveröffentlichung „Wirtschaftlichkeit von Passivhäusern“ beantwortet die Frage, wie wirtschaftlich ein Passivhaus im Vergleich zu einem EnEV-Gebäude ist. Hierzu werden beide Gebäudestandards im Rahmen einer Modellrechnung miteinander verglichen.

Die PDF ist kostenfrei über rotermund.ingenieure erhältlich.

Richtlinie GEFMA 250 für Benchmarking wird neu aufgelegt

Unter Leitung von Prof. Uwe Rotermund wird die Richtlinie GEFMA 250 „Benchmarking im Immobilienmanagement“ neu aufgelegt. Wir freuen uns, im Folgendem die begleitende Pressemitteilung der GEFMA widerzugeben.

Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Prof. Rotermund oder Frau Weiland an.

GEFMA-Arbeitskreis will Praxisbezug deutlich verstärken

Optimieren durch Vergleichen – Benchmarkingschafft Transparenz. GEFMA – Deutscher Verband für Facility Management bietet dazu die Richtlinie GEFMA 250 „Benchmarking in der Immobilienwirtschaft“. Um die perfekte Datenbasis für Analysen, beispielsweise zu Nutzungskosten von Gebäuden oder bei Nachhaltigkeitsprojekten zu haben, wird diese wichtige Richtlinie jetzt vom GEFMA-Arbeitskreis Benchmarking neu aufgelegt.

„In der bisherigen Fassung bietet die Richtlinie bereits jetzt ein gutes Rahmenwerk. Durch die Novellierung soll insbesondere der Praxisbezug deutlich verstärkt werden“, so Prof. Uwe Rotermund. Der beratende Ingenieur und Professor für Immobilien-Lebenszyklus-Management an der FH Münster leitet den GEFMA-Arbeitskreis Benchmarking. Unterstützung er-hält er von einem Team aus Praktikern aus der Finanzwirtschaft, der Industrie, der öffentlichen Hand, der FM-Beratung, der Wissenschaft sowie von FM-Dienstleistern. „Natürlich steht beim Relaunch unserer Richtlinie GEFMA 250 das Facility Management ganz klar im Fokus“, erklärt Prof. Rotermund. Allerdings sei das FM mittlerweile ein noch viel stärkerer, integraler Bestandteil von Unternehmensentscheidungen und Real-Estate-Strategien als zum Start der Richtlinie im Jahr 2011. „Dieser Weiterentwicklung des Facility Managements soll das überarbeitete Regelwerk Rechnung tragen“, blickt Rotermund nach vorn. Vorgestellt werden soll die neue Richtlinie GEFMA 250 auf der neuen Leitmesse der Branche, der Servparc, am 25. und 26. Juni 2019 in Frankfurt am Main.

Die Richtlinie GEFMA 250 ist in der aktuellen Fassung über den Online-Shop unter www.gefma.de zu erhalten. Für GEFMA-Mitglieder ist sie kostenfrei, Nichtmitglieder zahlen 32,00 Euro zzgl. USt. Den passenden Immobilienkennzahlen bietet der fm.benchmarking Bericht, der gleichlautend als GEFMA Publikation 950 durch Prof. Rotermund herausgegeben wird.

Interessierte Fachleute, die sich an dem Arbeitskreis Benchmarking beteiligen möchten, melden sich bitte bei GEFMA (info@gefma.de) oder direkt bei Prof. Uwe Rotermund (info@rotermundingenieure.de).