Bezugsgrößen: Brutto-Grundfläche vs. Netto-Raumfläche

Ein Student fragt: „Aus unterschiedlichster Literatur habe ich entnommen, dass Benchmarks mithilfe der NRF berechnet werden. Warum rechnen Sie mit der BGF in Ihren Kennwerten?“

 

Die Netto-Raumfläche (NRF) wird häufig im Zusammenhang mit der Betrachtung von Mietkosten verwendet. Im fm.benchmarking betrachten wir jedoch – durchaus im Gegensatz zu anderen Pools und Anbietern von Immobilienkennzahlen – Vollkosten inkl. Eigen- und Fremdleistungskosten. Für den Bereich Mieter-/Vermieterverhältnis bedeutet dies die Angabe von Vollkosten inkl. umlegbarer und nicht-umlegbarer Betriebs- und Nebenkosten.

Da insbesondere Eigennutzern und Vermietern die Brutto-Grundfläche (BGF) häufiger vorliegt als die NRF, haben wir uns in Absprache mit einer Fokusgruppe dazu entschieden, die BGF als Bezugsgröße zu nutzen. An ausgewählten Stellen werden die Kosten darüber hinaus auch ins Verhältnis zu Arbeitsplätzen bzw. Betten (Krankenhäuser), zu verschiedenen Nutzungsflächen oder im Bereich der Leistungskennzahlen in Bezug zur Kilowattstunde (kWh) gesetzt. Eine weitere Detaillierung findet aktuell nur in den Detailberichten statt.

 

Ermittlung der Mietflächen nach GIF

Die Flächenangaben im fm.benchmarking orientieren sich an der DIN 277-1 (2016) „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen“.

Die oftmals genutzten Mietflächen nach GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) lassen sich nicht direkt auf die Flächen nach DIN 277 beziehen. Je nach Zuschnitt der Mietfläche wäre hier die NRF oder die NUF zutreffend. Eine Umrechnung der Kennzahlen von der BGF ist aber über die Flächenkennzahlen im fm.benchmarking Bericht möglich. Dies erläutern wir Ihnen bei Bedarf gerne in einem persönlichen Gespräch.

Hinweis: Die NRF ist vielen noch als die alte Netto-Grundfläche (NGF) nach DIN 277-1 (2008) bekannt.